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Patienteninfo zum Corona-Virus

Zahnarzt Minden Siegel Bartmann

Liebe Patientinnen und Patienten,

auch wir möchten Sie anlässlich der neusten Entwicklung bezüglich des Corona-Virus informieren.

Unsere Praxis bleibt zur Aufrechterhaltung des medizinischen Versorgungsauftrags geöffnet. Es wird jedoch voraussichtlich Behandlungszeiten geben, an denen die Behandler/innen nur stundenweise bzw. bedarfsgerecht arbeiten werden.

Es kann zu Veränderungen der für Sie gewohnten und öffentlich ausgeschriebenen Öffnungszeiten kommen.

Grundsätzlich folgen wir hierbei den hohen Hygienestandards in der Zahnmedizin, den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und den Empfehlungen des Gesundheitsamtes. 
Um lange Aufenthalte im Wartezimmer und zu enge Kontakte zu vermeiden werden wir den Patientenverkehr bestmöglich umorganisieren und die zukünftigen Terminintervalle vergrößern.

Wir bitten Sie Termine momentan möglichst telefonisch zu vereinbaren, da es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen wollen oder können, so bitten wir ebenfalls höflichst um telefonische Kontaktaufnahme oder um Email-Benachrichtigung. Die Behandlungen werden in den nächsten Wochen den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen und medizinischen Notwendigkeiten der Patienten/Innen angepasst werden.

Wir sind bemüht, die außerordentliche Situation bestmöglich zu organisieren. Sprechen Sie uns gerne an!

Wenn Sie in den letzten zwei Wochen in einem betroffenen Risikogebiet waren oder Kontakt zu einer anderen Personen hatten, die sich kürzlich in Risikogebieten aufgehalten haben oder unter häuslicher Quarantäne gestellt wurden, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir den Termin vorsorglich den Gegebenheiten anpassen können.

Bei Fieber, Schnupfen, Husten oder grippeähnlichen Symptomen suchen Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt auf. Dieser wird Ihnen gerne weiterhelfen.

Wir bitten Sie maximal eine Begleitperson zum Termin mitzubringen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Zahnheilkunde Bartmann -Team

Bevor Sie eintreten..

… fühlen Sie sich erkältet? Haben Sie Atemnot, Husten, Halsschmerzen und Fieber?


Waren Sie..

… in den letzten 2 Wochen in einem Coronavirus-Gebiet?


Wenn Ja..

… bleiben Sie bitte zu Hause und rufen Sie unverzüglich Ihren Hausarzt an!

Maskenpflicht

In Anlehnung an den offiziellen NRW-Erlass vom 27. April 2020 bitten wir Sie, beim Eintreten in unsere Zahnarztpraxis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

ZÄKWL 27.04.: Maskenpflicht in NRW
Die Maskenpflicht ergibt sich aus § 12a der CoronaSchutzVO in der ab 27. April 2020 geltenden Fassung und gilt auch für Mitarbeiter und Patienten in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Maskenpflicht wird außerhalb der Behandlung auch durch textliche Masken efüllt und kann für Mitarbeiter, die durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen, z. B. Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä., ersetzt werden. Kinder im nicht schulpflichtigen Alter (< 6Jahren) und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Beckung tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

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